AGB

Oliver Schütz – Fineart – Spedition

Koppelweg 1

29599 Weste

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Alle Leistungen werden ausschließlich auf dieser Grundlage erbracht. Die AGB Kunst gelten auch für künftige Verträge, auch ohne nochmalige Vereinbarung.

 

 

 


1 Geltungsbereich


1.1 Die AGB Kunst gelten für alle Aufträge im Zusammenhang mit der Behandlung von Kunstobjekten, Sammlerstücken aller Art und antiken Möbeln, nachfolgend Objekte genannt. Hierzu zählen z.B. auch Vereinbarungen als Selbständige Verträge über das Auf- und Abhängen von Bildern, das Auf- und Abbauen sonstiger Objekte, das Verpacken, Verladen, Befördern, Entladen, Auspacken und die Lagerung von Objekten, über die Erhebung von Nachnahmen, über Zollbehandlungen, über Kurierdienstleistungen und das Besorgen
von Transport- und Sachversicherungen.


1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich. diese AGB Kunst mit seinen Vertragspartnern. zum Beispiel dem Empfänger oder Eigentümer des Objektes im Verhältnis mit der
Oliver Schütz – Fineart – Spedition zu vereinbaren und seinen Transportversicherer hierüber zu informieren.


2 Angaben des Auftraggebers


2.1 Der Auftraggeber hat der Oliver Schütz – Fineart – Spedition

bei Auftragserteilung schriftlich zu unterrichten über Adressen, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Maße, Gewichte, Eigenschaften und den Wert sowie die örtlichen Verhältnisse am Abhol- und Zielort.


2.2 Unrichtige oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, außer die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.

 

 

 

 

 

 

 


3 Haftung


3.1 Die Oliver Schütz – Fineart – Spedition haftet für Güterschäden, d.h. Verlust und Beschädigung des Objektes, das Gegenstand des Vertrages ist, Güterfolgeschäden, d.h. aus einem Güterschaden herrührende Vermögens-schäden, reine Vermögensschäden, d.h. solche, die nicht mit einem Güterschaden oder sonstigen Sachschaden zusammenhängen, sofern die Oliver Schütz – Fineart – Spedition oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

 

Bei Beförderungen per Kraftfahrzeuge auf der Straße, per Flugzeug, Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff wird nach den für diese Verkehrsmittel geltenden Vorschriften gehaftet, soweit diese zwingend Anwendung finden.

 

3.2 Bei Auslandsaufträgen ist die Oliver Schütz – Fineart – Spedition beim Einsatz von Dienstleistern zur Vereinbarung deren üblichen Geschäftsbedingungen befugt. Wenn und soweit ein Schaden durch einen ausländischen Dienstleister verursacht wird, bestimmt sich die Haftung nach den mit diesen ausländischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung für die Oliver Schütz – Fineart – Spedition besteht nur, wenn und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht beruht.


4 Haftungsausschlüsse


Die Oliver Schütz – Fineart – Spedition ist von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn die Ware bereits durch Dritte bei Abholung verpackt und der Zustand durch Dokumentation mittels Foto und Niederschrift auf der Abhol – oder Empfangsbestätigung nicht möglich ist, oder verweigert wurde.

 

Die Oliver Schütz – Fineart – Spedition ist von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, soweit ein Schaden durch Weisung oder Beschädigung des Auftraggebers Verfügungsberechtigten bei der Abholung-und. Lieferung erfolgt.

 

Die Oliver Schütz – Fineart – Spedition ist von der Haftung und Folgeschäden durch den Transport der bereits beschädigten Ware gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit.


5 Haftungsumfang /-beschränkungen


Soweit zwingende Bestimmungen (z.B. Ziffer 3.1 Absatz 2 AGB Kunst) nicht entgegenstehen, haftet die Oliver Schütz – Fineart – Spedition -gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:


5.1 Für Güterschäden auf 2.000 Euro pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Objekt, bei Beförderungen mindestens aber mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm brutto nach § 431 Handelsgesetzbuch (11GB).


5.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist von Wochen hat Oliver Schütz – Fineart – Spedition

ohne weiteren Schadenersatz eine Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten.


5.3 Für andere als die in Ziff. 5.2 dieser AGB Kunst genannten reinen Vermögensschäden ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt bzw. bei Nachnahmen auf den Nachnamebetrag.


5.4 In jedem Fall ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert des vom Schaden betroffenen Objektes.


5.5 Der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt höhere als die in Ziffer 5.1 bis 5.4 dieser AGB Kunst geregelte Höchstbeträge schriftlich im Vertrag vereinbaren.

 


5.6 Die in den Ziffern 3 bis 5 AGB Kunst vorgesehenen Haftungsregelungen für jeden Anspruch gegen die Oliver Schütz – Fineart – Spedition die Gegenstand des an die Oliver Schütz – Fineart – Spedition erteilten Auftrages sind, auf welchem Rechtsgrund auch der Anspruch beruht. Auf diese Bestimmungen können sich auch die Bediensteten von der Oliver Schütz – Fineart – Spedition, sowie Personen berufen, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt.

Die Haltungsbeschränkungen /-ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder durch vorsätzliche oder grob schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde; der Nachweis hierfür obliegt dem Anspruchsteller.


5.7 Der Auftraggeber hat der Oliver Schütz – Fineart – Spedition von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vertragswidrigen Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers geltend gemacht werden.

 

6 Ablieferungen, Reklamation


6.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, darf die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers oder in den vertraglich vereinbarten Empfangsräumen anwesende erwachsene Person erfolgen.


6.2 Ist bei Ablieferung ein Schaden am Objekt äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen unter Angabe konkreter Art über den Verlust oder die Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Empfänger unverzüglich - spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung - schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller.


7 Zahlungsvereinbarungen, Pfandrecht


7.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach dem Zugang der Rechnungen ein.


7.2 Von Frachtforderungen, Havarie Einschüssen oder -beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an die Oliver Schütz – Fineart – Spedition , insbesondere als Verfügungsberechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber die Oliver Schütz – Fineart – Spedition auf Verlangen sofort zu befreien.


7.3 Die Oliver Schütz – Fineart – Spedition hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche aus den dieser Vereinbarung unterliegenden Verrichtungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Begleitpapiere. Ist der Auftraggeber in Verzug, kann die Oliver Schütz – Fineart – Spedition

nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in ihrem Besitz befindlichen Gütern und Werten so viel, wie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, ohne weitere Förmlichkeiten verkaufen. Der formlose Verkauf kann auch dann erfolgen, wenn sie der Auftraggeber trotz durchgeführter Nachforschungen nicht ermitteln lässt. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann die Oliver Schütz – Fineart – Spedition die übliche Verkaufsprovision vom Bruttoerlös berechnen.

 

8 Schlussabstimmungen


8.1 Für diese AGB Kunst und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt deutsches Recht. 8.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen und eine Privatperson ist, ist der Betriebssitz von der Oliver Schütz – Fineart – Spedition Erfüllungsort und das Gericht, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet, ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zuständig.


8.3 Diese Gerichtsstands Vereinbarung gilt auch, für Gewerbetreibende und Privatpersonen, die Ihren Sitz, oder sich Meldeadresse im Ausland befindet.


8.4 Abweichungen von den AGB Kunst bedürfen der Schriftform.

Auf das Schriftformerfordernis kann nur
schriftlich verzichtet werden.

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